Andere Namensträger

Seit einigen Jahren wird der Name „Fürst von Sayn-Wittgenstein“ (statt „Fürst zu Sayn-Wittgenstein“) durch sog. Titelhändler oder direkt in Zeitungsinseraten angeboten. Es wurden verdeckt Preise bis zu DM 900.000 genannt! Auch im Internet wird der „Titel“ angeboten und gehandelt. Eine Weitergabe des Namens inklusive der früheren Adelstitel (in Deutschland heute Bestandteil des bürgerlichen Namens) per Heirat oder Erwachsenen-Adoption ist durch das heutige bürgerliche Namens- und Adoptionsrecht ermöglicht worden. Von Hochstapelei im juristischen Sinne kann, solange als wesentliches Motiv der Adoption ein „Verkauf“ des wohlklingenden Namens nicht nachgewiesen wird, daher nicht mehr gesprochen werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme der Fürstin Elisabeth Gertrud von Sayn-Wittgenstein aus Passau sämtliche heute in der Öffentlichkeit auftretenden Fürsten und Fürstinnen von Sayn-Wittgenstein diesen Namen nicht seit ihrer Geburt tragen (z. Zt. über 30 Personen). Ausnahme: Deren nach der Namensänderung geborene Kinder.

Inzwischen wird von einigen aus diesem Personenkreis allerdings auch schon das Prädikat „zu“ verwendet.

Nach dem Adelsrecht (lex specialis) würden diese Personen nicht dem Adel angehören und wären auch mit den Mitgliedern der hochadeligen Häuser der Fürsten und Prinzen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein oder zu Sayn-Wittgenstein-Sayn nicht verwandt. Daher werden sie auch nicht im „Genealogischen Handbuch des Adels“ (Gotha) aufgeführt. Auskünfte dazu erteilt das Deutsche Adelsarchiv in Marburg.

Es gibt auch immer wieder Firmen, die den Namensbestandteil „Fürst von Sayn-Wittgenstein“ und oftmals auch ohne Genehmigung des Fürstenhauses das Wappen der Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein nutzen. Sie sind oder waren vornehmlich im Immobilien- oder Vermögensverwaltungsbereich tätig, auch als Auktionshändler. Diese Firmen wurden von adoptierten Namensträgern gegründet und stehen in keinem Zusammenhang mit Persönlichkeiten der ehemals hochadeligen Fürstlichen Häuser Sayn-Wittgenstein.

Auf folgendes Urteil des Landgerichts München I wird hingewiesen: Der Chef der „Fürst von Sayn-Wittgenstein-Unternehmensgruppe“ (Vermögensverwaltung, Immobilien, Aktienhandel, Unternehmensberatung) wurde 2005 wegen Anlagebetrugs in Höhe von knapp EUR 4 Millionen verurteilt (Süddeutsche Zeitung).

Auf folgende Fälle von Hochstapelei mit dem Namen „Fürst zu Sayn-Wittgenstein“ wird hingewiesen:

Im Oktober 2005 wurde in Düsseldorf der 21-jährige Jörg-Alexander D. gefasst. Als „Fürst Alexander zu Sayn-Wittgenstein zu Berleburg“ soll er nach Presseberichten einen Schaden in Höhe von rund EUR 100.000 angerichtet haben.

Der Firma Fürst zu Sayn-Wittgenstein Fondsanlagen GmbH, Berlin, konnte das Führen des Namens und des Fürstlich Sayn-Wittgenstein-Hohensteinschen Wappens inzwischen gerichtlich untersagt werden. Inzwischen ist sie unter gleichem Namen illegal in Wien tätig.

Hochstapler in Wien gefasst

Anfang Mai 2006 wurde ein weiterer Hochstapler in Wien gefasst. Der 40-jährige Tiroler Alois Peter Harfmann nannte sich Andrew Louis (Prinz Sayn-) Wittgenstein, betrieb die Wittgenstein-Immobilienverwaltung und nutzte das Fürstlich Sayn-Wittgensteinsche Wappen. Den möglichen Schaden beziffert die Polizei auf rund EUR 20 Millionen (APA). Der Hochstapler wurde inzwischen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Ebay-Katalog „Fürst Class“

Die Firma „Fürst von Sayn-Wittgenstein Gesellschaft mbH in Hessen“ benutzte im Juni 2006 ohne Genehmigung in ihrem Ebay-Katalog „Fürst Class“ das Bild von Schloss Sayn und erweckte damit den Eindruck, dass die angebotene Ware aus dem Besitz der dortigen Fürstenfamilie stammen würde. Der Firma wurde zwischenzeitlich durch Einstweilige Verfügung des Landgericht Hamburg auferlegt dies zu unterlassen. Auch diese Firma steht in keinem Zusammenhang mit Mitgliedern der ehemals hochadeligen Fürstlichen Häuser Sayn-Wittgenstein.